Patienteninfo
Liebe Patienten,
für die Verordnung von Physiotherapie
(Krankengymnastik) gelten
neue Heilmittelrichtlinien ab dem 01. Juli 2001 !
Was ändert sich für Sie als
Patient?
1) Mit den neuen Heilmittelrichtlinien,
insbesondere dem darin enthaltenen Heilmittelkatalog, wird
dem Arzt erstmals ein wirksames
Instrument zur Verordnungssicherheit an die Hand gegeben. Der
sogenannte Heilmittelkatalog ordnet den entsprechenden Diagnosen
eine oder mehrere Leitsymptomatiken zu. Hält sich Ihr Arzt
an die so gemachten Vorgaben, besteht aus rechtlichen Gründen
grundsätzlich keine Gefahr mehr, im Rahmen etwaiger Wirtschaftlichkeitsprüfungen
für vermeintlich zuviel ausgestellte Verordnungen in Anspruch
genommen zu werden.
Denn: Der Heilmittelkatalog legt das medizinisch
Notwendige fest. Hierzu bedient er sich sogenannter Regelfälle.
Beispiel: Sie haben einen Hexenschuss.
Die Beschwerden werden durch eine Gelenkfunktionsstörung hervorgerufen. Der Arzt
definiert als Therapieziel z.B. die Schmerzreduktion. In diesem
Fall haben Sie Anspruch bei einer Erst-Verordnung auf bis zu
8 Anwendungen und bei einer 1. Folge-Verordnung auf bis zu 6
Anwendungen Krankengymnastik oder Manuelle Therapie. Ergänzend
kann Ihr Arzt Ihnen Traktion oder Wärme- oder Kältetherapie
verordnen.
2) Der Regelfall fixiert die Verordnungsmenge,
die. grundsätzlich
zur Erreichung eines festgelegten Therapieziels ausreichend sein
soll. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass auch vom Regelfall
abweichende Verordnungen möglich sind. Der Arzt muss diese
kurz begründen und Sie müssen die Verordnung von Ihrer
Krankenkasse grundsätzlich genehmigen lassen. Entsprechende
Felder sind in den neuen Rezeptvordrucken enthalten, die ebenfalls
ab dem 1.7.2001 Verwendung finden. Bitte sprechen Sie Ihren Arzt
unbedingt auf die neuen Rezepte an. Folge dieser neuen Versorgungsstruktur
und die damit verbesserte Zusammenarbeit zwischen Arzt, Therapeut
und Patienten ist nicht zuletzt die sogenannte "Kurzmitteilung".
Ihr/e behandelnde/r Therapeut/in erstellt diese sofort nach jeder
abgeschlossenen Behandlungsserie bzw. vor einer Folgeverordnung
für den Arzt. Dies wird in der Regel während Ihrer
letzten oder vorletzten Behandlungseinheit geschehen.
3) Um die Möglichkeiten der Physiotherapie auszuschöpfen,
kann die Behandlung ab Juli 2001 - bei entsprechendem Beschwerdebild
(Leitsymptomatiken) - auch als "komplexe Therapie" durchgeführt
werden. Hier werden z.B. Krankengymnastik, Thermotherapie, Elektrotherapie,
Klassische Massagetherapie oder Manuelle Lymphdrainage als sogenannte
D-Positionen in Kombination verordnet und abgegeben. Darüber
hinaus kann die Krankengymnastik (KG) als Therapie unter Einsatz
bestimmter Geräte verordnet werden. und (bei entsprechender
Praxisaustattung) vom Therapeuten durchgeführt werden.
Ihr Arzt hat Ihnen Physiotherapie, umgangssprachlich
Krankengymnastik (KG), verordnet. Im Folgenden wollen wir Ihnen
in Kürze
anhand einiger Praxisbeispiele darstellen, was sich hinter dieser
Therapieform verbirgt.
Was ist Physiotherapie?
Physiotherapie ist in ihrer Gesamtheit
auf die Harmonisierung der Bewegungen und Körperfunktionen
gerichtet.
Sie beeinflussen sowohl physiologische
wie pathophysiologische Lebensvorgänge. Ihr Ziel ist es, körpereigene Reaktionen
zu steigern und somit körpereigene Heilungsprinzipien zu
verstärken.
Die aus der Heilgymnastik hervorgegangene
Physiotherapie ist im wesentlichen gekennzeichnet durch Anregung
von Heilungsprozessen
vorwiegend im Bereich des Bewegungsapparates. Die Anwendung verschiedener
Therapieformen kann u. a. physiologische Vorgänge wieder
herstellen, Fehlverhalten bei Alltagsbewegungen korrigieren,
unausgewogene Muskelkraftverhältnisse ausgleichen und den
Patienten ein "Handwerkszeug" mit auf den Weg geben,
aktiv und selbstständig diese Heilung voranzubringen und
erneuten Problemen vorzubeugen.
Die Physiotherapie umfasst außerdem
das gesamte Spektrum der physikalischen Therapien wie z.B.
Thermo-, Hydro- und Elektrotherapie.
Wo hilft Physiotherapie?
Beispiel Ischias
Frau Brigitte j. ist Inhaberin einer Boutique.
Seit einiger Zeit hat sie Rückenschmerzen, die jedoch plötzlich
so heftig werden, dass sie sich kaum noch bewegen kann. Der aufgesuchte
Orthopäde überweist sie in ein Krankenhaus, da sie
wegen einer Medikamentenallergie eine Spritzenbehandlung ablehnt.
Aus dem Krankenhaus lässt sie sich nach drei Tagen entlassen,
da auch hier, neben einem CT, lediglich eine Infusionstherapie
angewendet wurde. Auf die hatte Frau j. jedoch heftig reagiert. "Ich
dachte schon, ich müsste mein Geschäft aufgeben. Aber
dann hat der Orthopäde im Krankenhaus mir Krankengymnastik
verordnet schon nach zwei Behandlungen konnte ich mein Geschäft
wieder öffnen. Die Beschwerden lassen kontinuierlich nach.
Wenn ich das vorher gewusst hätte."
Beispiel Schlaganfall
Nach einem Schlaganfall (Apoplex) benötigt Frau Brigitte
W., 58 Jahre, Apothekenhelferin, einen Neurologen zur ambulanten
Weiterversorgung nach ihrem Krankenhausaufenthalt. Doch dieser
fragt Brigitte W., was sie von ihm wolle, er könne nichts
machen und überhaupt:
Was im Kopf kaputt sei, würde auch so bleiben. Eine Verordnung
von neurophysiologischer Krankengymnastik verweigert er.
Sollte Frau W. in Zukunft ständig
auf fremde Hilfe angewiesen sein?
Brigitte W. konsultiert ihren Hausarzt, der ihr Krankengymnastik
verordnet. Seit Behandlungsbeginn merkt Frau W., wie ihrem Körper
neue Wege aufgezeigt werden, sich trotz teilweise noch vorhandener
Lähmung wieder zu bewegen. Sie spürt ihr betroffenes
Bein wieder, kann sicher stehen. Selbstständig führt
sie neue Dinge aus, bei denen sie sonst auf Fremdhilfe angewiesen
war und spart somit Krankenkassengelder für Hilfsmittel
und Zugehfrau.
Beispiel Schulter-/ Nackenbereich
Herr Conrad S., 24 Jahre, Computerprogrammierer,
hat seit drei Monaten Schmerzen im Schulter-Nackenbereich verbunden
mit Schwindel
und Kopfschmerzattacken. Sein behandelnder Arzt überweist
ihn zum Augenarzt sowie zum Neurologen, schreibt ihn für
zwei Wochen krank. Augenarzt und Neurologe jedoch können
keine Diagnose stellen, seine Beschwerden nicht lindern.
Durch Zufall erfährt er von der krankengymnastischen Therapie.
Als er seinen Hausarzt darauf anspricht, verordnet dieser sechs
Behandlungen Krankengymnastik -"ein Versuch" - . Herr
S. erlernt Muskeldehntechniken und macht Haltungsschulungen.
Die Physiotherapeutin schließlich mobilisiert die Hals-
und Brustwirbelsäule, so dass der Patient nach vier Anwendungen
bereits eine Erleichterung verspürt, die Beschwerden mit
eigenen Übungen wesentlich geringer werden. Herr S. ist
nun nicht mehr krankgeschrieben und geht wieder seiner Berufstätigkeit
nach.
Fazit
Diese Beispiele stellen nur Auszüge aus der großen
Palette der Hilfsmöglichkeiten durch den Einsatz physiotherapeutischer
Behandlungsformen dar. Insbesondere im Vergleich zu Medikamenten
haben alle physiotherapeutischen Leistungen den Vorteil, nebenwirkungsarm,
zuwendungsorientiert und relativ kostengünstig zu sein.
Deshalb:
Jetzt und in der Zukunft:
Physiotherapie bleibt ein unverzichtbarer Baustein Ihrer Gesundheit!
Liebe Patienten,
vor allem im Herbst mehren sich alljährlich Aussagen der Ärzte,
dass sie Physiotherapie nicht mehr verordnen dürfen, da
ihr Budget überschritten sei und sie für die Überschreitungen
haftbar gemacht werden.
Dazu sollten Sie Folgendes wissen:
Richtig ist zunächst:
Ä
rzte, Physiotherapeutlnnen und Patienten leiden seit einigen
Jahren gleichermaßen unter einer Budgetierung von Leistungen
im Gesundheitswesen. Alle Versuche, die Regierung von dieser
Budgetierungspolitik abzubringen, sind bislang gescheitert.
Richtig ist aber auch:
Kein Arzt darf Ihnen - aus Gründen einer Budgetierung -
eine notwendige Verordnung verweigern.
Sie haben nämlich einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf
eine notwendige Verordnung nach § 12 des 5. Sozialgesetzbuches.
Sollte Ihnen dennoch ein Arzt eine notwendige Verordnung verweigern,
1. fragen Sie Ihren Arzt ganz konkret: " Warum halten Sie
eine Verordnung für nicht oder nicht mehr notwendig?'
Für unterlassene, notwendige Verordnungen trägt der
Arzt nämlich bei eventuellen Folgeschäden die Haftung.
Im übrigen verstoßen Ärzte, die notwendige Verordnungen
verweigern, gegen ihre beruflichen Pflichten;
2. gehen Sie zu Ihrer Krankenkasse, berichten
Sie von dem Fall und bitten Sie darum, dass der Medizinische
Dienst Ihrer Krankenversicherung
den Fall prüft;
3. beschweren Sie sich bei der jeweils
zuständigen Kassenärztlichen
Vereinigung;
4. beschweren Sie sich bei dem zuständigen
Ministerium.
Die Telefonnummern bzw. Adressen der letztgenannten Einrichtungen
erhalten Sie bei Ihrem Therapeuten / Ihrer Therapeutin.
Wann und wie hilft Physiotherapie?
Gerätetraining für Senioren:
Die Medizinische Trainingstherapie, das
von Therapeutlnnen begleitete Krafttraining an medizinischen
Trainingsgeräten, ist insbesondere
für Senioren eine ideale Bewegungstherapie. Viele Physiotherapeutlnnen
bieten diese Therapieform an.
Das Medizinische Training an Geräten wird in der Regel in
Kleingruppen durchgeführt. Die Patienten werden dabei individuell
betreut. Sie trainieren in der Regel eine Stunde. Der Therapeut
steht dabei zur Beratung zur Verfügung, nimmt Korrekturen
vor, erarbeitet Übungen oder aktualisiert den Tra7iningsplan.
Dies setzt eine individuelle Befunderhebung voraus. Durch das
dann gezielt abgestimmte Programm werden Rehabilitationsphasen
verkürzt, Muskelkraft, Beweglichkeit und Kondition gestärkt.
Dies erhöht die Selbstständigkeit im Alltag auch bei
der Ausübung von Sport und Hobby. Zudem können Schmerzen
reduziert oder komplett beseitigt werden.
Osteoporose:
Den Begriff kennt jeder, aber was verbirgt sich eigentlich dahinter?
Man beschreibt damit eine Entkalkung des Knochens. Der Knochen
wird spröde und neigt schon bei geringer Belastung zu
Schmerzen und sogar Brüchen. Mitunter reicht schon das
Schuhe-zu-binden oder ein Umdrehen im Bett aus, um einen Knochenbruch
hervorzurufen. Durch Einbrüche der Wirbel entsteht der
im Volksmund bekannte "Witwenbuckel". Die Ursachen
sind mannigfaltig: Hormone, Medikamente und die Ernährung
haben Einfluss auf die Festigkeit des Knochens. Mit viel Bewegung
und caiciumreicher Ernährung kann man der Osteoporose
vorbeugen.
Wenn man betroffen ist, hilft neben der medikamentösen vor
allem auch die physiotherapeutische Behandlung. Hier wird das
Muskelkorsett gestärkt, und damit die Wirbelsäule entlastet.
Die Übungen, die man unter Anleitung erlernt und zu Hause
weiterfahren muss, helfen außerdem beweglich zu bleiben.
Rheuma:
Nach Schätzungen der Deutschen Rheuma-Liga leiden in Deutschland
rund 800.000 Männer, Frauen und Kinder an den Auswirkungen
unterschiedlicher Rheumaerkrankungen. Sie reichen von der chronischen
Polyarthritis (Gelenkrheuma) bis hin zur Fibromyalgie (Weichteilrheuma).
Zu den häufigsten körperlichen Beeinträchtigungen
gehören Schmerzen im Bewegungsapparat und Einschränkungen
in der Beweglichkeit.
Zu den wichtigsten konservativen Rheumatherapien gehört
die Physiotherapie. Gelenke werden entlastet, die Beweglichkeit
gefördert, Schmerzen deutlich gelindert. Physiotherapeutlnnen
beraten aber auch bei der Versorgung mit Hilfsmitteln, u.a. Stützschienen
und Anziehhilfen. Diese erleichtern den Erkrankten die Bewältigung
des Alltags. Mit der Minderung der körperlichen Einschränkungen
helfen Physiotherapeutlnnen auch, die psychische Verfassung im
Gleichgewicht zu halten. Zur Erhaltung der Handlungsfähigkeit
und Aktivität ist die physiotherapeutische Behandlung ein
wichtiger Schritt.
Parkinson:
Im Alltag begegnet man häufig Menschen unterschiedlichen
Alters, die auffällig gehen, Anlaufschwierigkeiten haben
oder an der Überwindung von Bordsteinkanten zu scheitern
drohen. Ihr Gesichtsausdruck ist merkwürdig maskenhaft.
Dies sind Symptome für eine neurologische Parkinsonerkrankung.
Ein Krankheitsbild, das ohne adäquate Behandlung u.a. zur
totalen Bewegungsunfähigkeit führen kann.
Die Physiotherapie (Krankengymnastik) hat bei der Behandlung
der Patienten einen hohen Stellenwert. Bewegungsschulungen, bewegungserhaltende
Maßnahmen, Konditions- und Koordinationstraining, aber
auch die von Physiotherapeutinnen empfohlenen Hilfsmittelversorgungen
tragen dazu bei, die Lebensqualität der Erkrankten zu verbessern
und helfen bei der Bewältigung des Lebensalltags.
Querschnittslähmung:
Ein Unfall im Straßenverkehr, beim Sport oder im Haushalt
und das Unvorstellbare ist Realität: querschnittsgelähmt,
Gliedmaßen amputiert - behindert. Plötzlich ist nichts
mehr so wie vorher. Physiotherapeutlnnen helfen bei der Bewältigung
des veränderten Alltags.
Vieles müssen die Patienten neu erlernen. Nicht nur die
Akzeptanz ihrer Behinderung, sondern auch den Umgang mit Prothesen,
Gehhilfen oder dem Rollstuhl. Die Physiotherapie ist dabei ein
wichtiger Bestandteil der Behandlung. Die Therapeutlnnen helfen,
bisher ungeübte Bewegungsabläufe zu erlernen, wichtige
Muskelpartien zu stärken und die allgemeine Koordinationsfähigkeit
zu trainieren. Doch auch bei der Behinderten gerechten Ausstattung
von Haus oder Wohnung stehen Krankengymnastlnnen beratend zur
Seite.
Verspannung der Muskulatur:
Auf Reisen in Bus oder Auto öffnen Reisende gern die Fenster,
drehen die Klimaanlage auf und setzen sich der Zugluft aus. Nicht
selten bezahlen sie die kühle Brise am Tag nach der Fahrt
mit einem "steifen Nacken". Schulter- und Nackenmuskulatur
sind verspannt, der Kopf kann kaum gedreht werden. Starke Schmerzen
und eine Beeinträchtigung im Alltag bis hin zur Arbeitsunfähigkeit
sind die Folge. jetzt ist therapeutische Hilfe nötig - rechtzeitig,
bevor die Beschwerden chronisch werden.
Besser als Spritzen oder Medikamente ist in der Regel eine Behandlung
durch Physiotherapeutinnen. Diese sind Fachleute auf dem Gebiet
des Bewegungsapparates. Behandelt wird auf Basis einer ärztlichen
Verordnung. Bei der Krankengymnastik werden Muskeln zunächst
z.B. durch Moorpackungen oder Massagen entspannt und durchblutet.
Gelenke der Hals- und Brustwirbelsäule lassen sich wieder
mobilisieren. Physiotherapie arbeitet somit direkt an der Behebung
der Ursachen. Die Schmerzen lassen nach.
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