Patienteninfo

Liebe Patienten,

für die Verordnung von Physiotherapie (Krankengymnastik) gelten
neue Heilmittelrichtlinien ab dem 01. Juli 2001 !

Was ändert sich für Sie als Patient?

1) Mit den neuen Heilmittelrichtlinien, insbesondere dem darin enthaltenen Heilmittelkatalog, wird dem Arzt erstmals ein wirksames Instrument zur Verordnungssicherheit an die Hand gegeben. Der sogenannte Heilmittelkatalog ordnet den entsprechenden Diagnosen eine oder mehrere Leitsymptomatiken zu. Hält sich Ihr Arzt an die so gemachten Vorgaben, besteht aus rechtlichen Gründen grundsätzlich keine Gefahr mehr, im Rahmen etwaiger Wirtschaftlichkeitsprüfungen für vermeintlich zuviel ausgestellte Verordnungen in Anspruch genommen zu werden.

Denn: Der Heilmittelkatalog legt das medizinisch Notwendige fest. Hierzu bedient er sich sogenannter Regelfälle.

Beispiel: Sie haben einen Hexenschuss. Die Beschwerden werden durch eine Gelenkfunktionsstörung hervorgerufen. Der Arzt definiert als Therapieziel z.B. die Schmerzreduktion. In diesem Fall haben Sie Anspruch bei einer Erst-Verordnung auf bis zu 8 Anwendungen und bei einer 1. Folge-Verordnung auf bis zu 6 Anwendungen Krankengymnastik oder Manuelle Therapie. Ergänzend kann Ihr Arzt Ihnen Traktion oder Wärme- oder Kältetherapie verordnen.

2) Der Regelfall fixiert die Verordnungsmenge, die. grundsätzlich zur Erreichung eines festgelegten Therapieziels ausreichend sein soll. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass auch vom Regelfall abweichende Verordnungen möglich sind. Der Arzt muss diese kurz begründen und Sie müssen die Verordnung von Ihrer Krankenkasse grundsätzlich genehmigen lassen. Entsprechende Felder sind in den neuen Rezeptvordrucken enthalten, die ebenfalls ab dem 1.7.2001 Verwendung finden. Bitte sprechen Sie Ihren Arzt unbedingt auf die neuen Rezepte an. Folge dieser neuen Versorgungsstruktur und die damit verbesserte Zusammenarbeit zwischen Arzt, Therapeut und Patienten ist nicht zuletzt die sogenannte "Kurzmitteilung". Ihr/e behandelnde/r Therapeut/in erstellt diese sofort nach jeder abgeschlossenen Behandlungsserie bzw. vor einer Folgeverordnung für den Arzt. Dies wird in der Regel während Ihrer letzten oder vorletzten Behandlungseinheit geschehen.

3) Um die Möglichkeiten der Physiotherapie auszuschöpfen, kann die Behandlung ab Juli 2001 - bei entsprechendem Beschwerdebild (Leitsymptomatiken) - auch als "komplexe Therapie" durchgeführt werden. Hier werden z.B. Krankengymnastik, Thermotherapie, Elektrotherapie, Klassische Massagetherapie oder Manuelle Lymphdrainage als sogenannte D-Positionen in Kombination verordnet und abgegeben. Darüber hinaus kann die Krankengymnastik (KG) als Therapie unter Einsatz bestimmter Geräte verordnet werden. und (bei entsprechender Praxisaustattung) vom Therapeuten durchgeführt werden.

Ihr Arzt hat Ihnen Physiotherapie, umgangssprachlich Krankengymnastik (KG), verordnet. Im Folgenden wollen wir Ihnen in Kürze anhand einiger Praxisbeispiele darstellen, was sich hinter dieser Therapieform verbirgt.

Was ist Physiotherapie?

Physiotherapie ist in ihrer Gesamtheit auf die Harmonisierung der Bewegungen und Körperfunktionen gerichtet.

Sie beeinflussen sowohl physiologische wie pathophysiologische Lebensvorgänge. Ihr Ziel ist es, körpereigene Reaktionen zu steigern und somit körpereigene Heilungsprinzipien zu verstärken.

Die aus der Heilgymnastik hervorgegangene Physiotherapie ist im wesentlichen gekennzeichnet durch Anregung von Heilungsprozessen vorwiegend im Bereich des Bewegungsapparates. Die Anwendung verschiedener Therapieformen kann u. a. physiologische Vorgänge wieder herstellen, Fehlverhalten bei Alltagsbewegungen korrigieren, unausgewogene Muskelkraftverhältnisse ausgleichen und den Patienten ein "Handwerkszeug" mit auf den Weg geben, aktiv und selbstständig diese Heilung voranzubringen und erneuten Problemen vorzubeugen.

Die Physiotherapie umfasst außerdem das gesamte Spektrum der physikalischen Therapien wie z.B. Thermo-, Hydro- und Elektrotherapie.

Wo hilft Physiotherapie?

Beispiel Ischias

Frau Brigitte j. ist Inhaberin einer Boutique. Seit einiger Zeit hat sie Rückenschmerzen, die jedoch plötzlich so heftig werden, dass sie sich kaum noch bewegen kann. Der aufgesuchte Orthopäde überweist sie in ein Krankenhaus, da sie wegen einer Medikamentenallergie eine Spritzenbehandlung ablehnt. Aus dem Krankenhaus lässt sie sich nach drei Tagen entlassen, da auch hier, neben einem CT, lediglich eine Infusionstherapie angewendet wurde. Auf die hatte Frau j. jedoch heftig reagiert. "Ich dachte schon, ich müsste mein Geschäft aufgeben. Aber dann hat der Orthopäde im Krankenhaus mir Krankengymnastik verordnet schon nach zwei Behandlungen konnte ich mein Geschäft wieder öffnen. Die Beschwerden lassen kontinuierlich nach. Wenn ich das vorher gewusst hätte."

Beispiel Schlaganfall

Nach einem Schlaganfall (Apoplex) benötigt Frau Brigitte W., 58 Jahre, Apothekenhelferin, einen Neurologen zur ambulanten Weiterversorgung nach ihrem Krankenhausaufenthalt. Doch dieser fragt Brigitte W., was sie von ihm wolle, er könne nichts machen und überhaupt:
Was im Kopf kaputt sei, würde auch so bleiben. Eine Verordnung von neurophysiologischer Krankengymnastik verweigert er.

Sollte Frau W. in Zukunft ständig auf fremde Hilfe angewiesen sein?
Brigitte W. konsultiert ihren Hausarzt, der ihr Krankengymnastik verordnet. Seit Behandlungsbeginn merkt Frau W., wie ihrem Körper neue Wege aufgezeigt werden, sich trotz teilweise noch vorhandener Lähmung wieder zu bewegen. Sie spürt ihr betroffenes Bein wieder, kann sicher stehen. Selbstständig führt sie neue Dinge aus, bei denen sie sonst auf Fremdhilfe angewiesen war und spart somit Krankenkassengelder für Hilfsmittel und Zugehfrau.

Beispiel Schulter-/ Nackenbereich

Herr Conrad S., 24 Jahre, Computerprogrammierer, hat seit drei Monaten Schmerzen im Schulter-Nackenbereich verbunden mit Schwindel und Kopfschmerzattacken. Sein behandelnder Arzt überweist ihn zum Augenarzt sowie zum Neurologen, schreibt ihn für zwei Wochen krank. Augenarzt und Neurologe jedoch können keine Diagnose stellen, seine Beschwerden nicht lindern.

Durch Zufall erfährt er von der krankengymnastischen Therapie. Als er seinen Hausarzt darauf anspricht, verordnet dieser sechs Behandlungen Krankengymnastik -"ein Versuch" - . Herr S. erlernt Muskeldehntechniken und macht Haltungsschulungen. Die Physiotherapeutin schließlich mobilisiert die Hals- und Brustwirbelsäule, so dass der Patient nach vier Anwendungen bereits eine Erleichterung verspürt, die Beschwerden mit eigenen Übungen wesentlich geringer werden. Herr S. ist nun nicht mehr krankgeschrieben und geht wieder seiner Berufstätigkeit nach.

Fazit

Diese Beispiele stellen nur Auszüge aus der großen Palette der Hilfsmöglichkeiten durch den Einsatz physiotherapeutischer Behandlungsformen dar. Insbesondere im Vergleich zu Medikamenten haben alle physiotherapeutischen Leistungen den Vorteil, nebenwirkungsarm, zuwendungsorientiert und relativ kostengünstig zu sein.

Deshalb:

Jetzt und in der Zukunft:

Physiotherapie bleibt ein unverzichtbarer Baustein Ihrer Gesundheit!

Liebe Patienten,

vor allem im Herbst mehren sich alljährlich Aussagen der Ärzte, dass sie Physiotherapie nicht mehr verordnen dürfen, da ihr Budget überschritten sei und sie für die Überschreitungen haftbar gemacht werden.

Dazu sollten Sie Folgendes wissen:

Richtig ist zunächst:
Ä rzte, Physiotherapeutlnnen und Patienten leiden seit einigen Jahren gleichermaßen unter einer Budgetierung von Leistungen im Gesundheitswesen. Alle Versuche, die Regierung von dieser Budgetierungspolitik abzubringen, sind bislang gescheitert.

Richtig ist aber auch:
Kein Arzt darf Ihnen - aus Gründen einer Budgetierung - eine notwendige Verordnung verweigern.

Sie haben nämlich einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf eine notwendige Verordnung nach § 12 des 5. Sozialgesetzbuches.

Sollte Ihnen dennoch ein Arzt eine notwendige Verordnung verweigern,

1. fragen Sie Ihren Arzt ganz konkret: " Warum halten Sie eine Verordnung für nicht oder nicht mehr notwendig?'

Für unterlassene, notwendige Verordnungen trägt der Arzt nämlich bei eventuellen Folgeschäden die Haftung. Im übrigen verstoßen Ärzte, die notwendige Verordnungen verweigern, gegen ihre beruflichen Pflichten;

2. gehen Sie zu Ihrer Krankenkasse, berichten Sie von dem Fall und bitten Sie darum, dass der Medizinische Dienst Ihrer Krankenversicherung den Fall prüft;

3. beschweren Sie sich bei der jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung;

4. beschweren Sie sich bei dem zuständigen Ministerium.

Die Telefonnummern bzw. Adressen der letztgenannten Einrichtungen erhalten Sie bei Ihrem Therapeuten / Ihrer Therapeutin.

Wann und wie hilft Physiotherapie?

Gerätetraining für Senioren:

Die Medizinische Trainingstherapie, das von Therapeutlnnen begleitete Krafttraining an medizinischen Trainingsgeräten, ist insbesondere für Senioren eine ideale Bewegungstherapie. Viele Physiotherapeutlnnen bieten diese Therapieform an.
Das Medizinische Training an Geräten wird in der Regel in Kleingruppen durchgeführt. Die Patienten werden dabei individuell betreut. Sie trainieren in der Regel eine Stunde. Der Therapeut steht dabei zur Beratung zur Verfügung, nimmt Korrekturen vor, erarbeitet Übungen oder aktualisiert den Tra7iningsplan. Dies setzt eine individuelle Befunderhebung voraus. Durch das dann gezielt abgestimmte Programm werden Rehabilitationsphasen verkürzt, Muskelkraft, Beweglichkeit und Kondition gestärkt. Dies erhöht die Selbstständigkeit im Alltag auch bei der Ausübung von Sport und Hobby. Zudem können Schmerzen reduziert oder komplett beseitigt werden.

Osteoporose:

Den Begriff kennt jeder, aber was verbirgt sich eigentlich dahinter?
Man beschreibt damit eine Entkalkung des Knochens. Der Knochen wird spröde und neigt schon bei geringer Belastung zu Schmerzen und sogar Brüchen. Mitunter reicht schon das Schuhe-zu-binden oder ein Umdrehen im Bett aus, um einen Knochenbruch hervorzurufen. Durch Einbrüche der Wirbel entsteht der im Volksmund bekannte "Witwenbuckel". Die Ursachen sind mannigfaltig: Hormone, Medikamente und die Ernährung haben Einfluss auf die Festigkeit des Knochens. Mit viel Bewegung und caiciumreicher Ernährung kann man der Osteoporose vorbeugen.
Wenn man betroffen ist, hilft neben der medikamentösen vor allem auch die physiotherapeutische Behandlung. Hier wird das Muskelkorsett gestärkt, und damit die Wirbelsäule entlastet. Die Übungen, die man unter Anleitung erlernt und zu Hause weiterfahren muss, helfen außerdem beweglich zu bleiben.

Rheuma:

Nach Schätzungen der Deutschen Rheuma-Liga leiden in Deutschland rund 800.000 Männer, Frauen und Kinder an den Auswirkungen unterschiedlicher Rheumaerkrankungen. Sie reichen von der chronischen Polyarthritis (Gelenkrheuma) bis hin zur Fibromyalgie (Weichteilrheuma). Zu den häufigsten körperlichen Beeinträchtigungen gehören Schmerzen im Bewegungsapparat und Einschränkungen in der Beweglichkeit.
Zu den wichtigsten konservativen Rheumatherapien gehört die Physiotherapie. Gelenke werden entlastet, die Beweglichkeit gefördert, Schmerzen deutlich gelindert. Physiotherapeutlnnen beraten aber auch bei der Versorgung mit Hilfsmitteln, u.a. Stützschienen und Anziehhilfen. Diese erleichtern den Erkrankten die Bewältigung des Alltags. Mit der Minderung der körperlichen Einschränkungen helfen Physiotherapeutlnnen auch, die psychische Verfassung im Gleichgewicht zu halten. Zur Erhaltung der Handlungsfähigkeit und Aktivität ist die physiotherapeutische Behandlung ein wichtiger Schritt.

Parkinson:

Im Alltag begegnet man häufig Menschen unterschiedlichen Alters, die auffällig gehen, Anlaufschwierigkeiten haben oder an der Überwindung von Bordsteinkanten zu scheitern drohen. Ihr Gesichtsausdruck ist merkwürdig maskenhaft. Dies sind Symptome für eine neurologische Parkinsonerkrankung. Ein Krankheitsbild, das ohne adäquate Behandlung u.a. zur totalen Bewegungsunfähigkeit führen kann.
Die Physiotherapie (Krankengymnastik) hat bei der Behandlung der Patienten einen hohen Stellenwert. Bewegungsschulungen, bewegungserhaltende Maßnahmen, Konditions- und Koordinationstraining, aber auch die von Physiotherapeutinnen empfohlenen Hilfsmittelversorgungen tragen dazu bei, die Lebensqualität der Erkrankten zu verbessern und helfen bei der Bewältigung des Lebensalltags.

Querschnittslähmung:

Ein Unfall im Straßenverkehr, beim Sport oder im Haushalt und das Unvorstellbare ist Realität: querschnittsgelähmt, Gliedmaßen amputiert - behindert. Plötzlich ist nichts mehr so wie vorher. Physiotherapeutlnnen helfen bei der Bewältigung des veränderten Alltags.
Vieles müssen die Patienten neu erlernen. Nicht nur die Akzeptanz ihrer Behinderung, sondern auch den Umgang mit Prothesen, Gehhilfen oder dem Rollstuhl. Die Physiotherapie ist dabei ein wichtiger Bestandteil der Behandlung. Die Therapeutlnnen helfen, bisher ungeübte Bewegungsabläufe zu erlernen, wichtige Muskelpartien zu stärken und die allgemeine Koordinationsfähigkeit zu trainieren. Doch auch bei der Behinderten gerechten Ausstattung von Haus oder Wohnung stehen Krankengymnastlnnen beratend zur Seite.

Verspannung der Muskulatur:

Auf Reisen in Bus oder Auto öffnen Reisende gern die Fenster, drehen die Klimaanlage auf und setzen sich der Zugluft aus. Nicht selten bezahlen sie die kühle Brise am Tag nach der Fahrt mit einem "steifen Nacken". Schulter- und Nackenmuskulatur sind verspannt, der Kopf kann kaum gedreht werden. Starke Schmerzen und eine Beeinträchtigung im Alltag bis hin zur Arbeitsunfähigkeit sind die Folge. jetzt ist therapeutische Hilfe nötig - rechtzeitig, bevor die Beschwerden chronisch werden.
Besser als Spritzen oder Medikamente ist in der Regel eine Behandlung durch Physiotherapeutinnen. Diese sind Fachleute auf dem Gebiet des Bewegungsapparates. Behandelt wird auf Basis einer ärztlichen Verordnung. Bei der Krankengymnastik werden Muskeln zunächst z.B. durch Moorpackungen oder Massagen entspannt und durchblutet. Gelenke der Hals- und Brustwirbelsäule lassen sich wieder mobilisieren. Physiotherapie arbeitet somit direkt an der Behebung der Ursachen. Die Schmerzen lassen nach.

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